Schornsteinfeger

Leistungsbeschreibung

Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV " vorgeschriebenen Messungen durchführen zu lassen.

Bis zum 31.12.2012 ist nur der Bezirksschornsteinfegermeister befugt, diese Arbeiten durchzuführen. Ab 01.01.2013 ist die Durchführung dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Für die Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, können sich die Eigentümer dann ihren Schornsteinfeger dazu selbst aussuchen.

Für die Erarbeitung der Kehr- und Überprüfungsordnung für das Schornsteinfegerwesen ist das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landkreis Eichsfeld Landratsamt - Rechts-und Ordnungsamt (Gewerbe)

Postanschrift
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt

Adresse
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon
03606 650-3225
Fax
03606 650-9040
Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

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