Waffenschein - Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für "kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

  • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
  • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
  • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
  • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
  • Waffenhandelserlaubnis

Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
9, 51, 60

2

52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6