Gaststättenbetrieb, Vergnügungsstätte Sperrzeit - Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Eine Sperrzeit für Gaststätten gibt es in Thüringen nicht. Eine Sperrzeit gilt nur für folgende Veranstaltungen:

  • Vergnügungsplätze, Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen sowie Musikaufführungen und sonstige, nicht unter den Nummern 2 oder 3 genannte Lustbarkeiten, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 22.00 Uhr,
  • Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 24.00 Uhr,
  • Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mitumfasste Freiflächen sowie sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 1.00 Uhr.

Die Sperrzeit endet für die genannten Veranstaltungen um 6.00 Uhr.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden; in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.  

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten verkürzt oder aufgehoben werden.

Antragstellung/Aushändigung Genehmigung/Bescheid:

  • persönliche Vorsprache oder per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, per Fax oder Postweg möglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

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Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis zur Verkürzung der Sperrzeit nach § 5 ThürGastG