Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen.

Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Lebensmittelüberwachung

Adresse
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
1, 5

Formulare

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Lebensmittelüberwachung: Antrag auf Reduzierung der mikrobiologischen Eigenkontrolluntersuchungen in handwerklichen Fleischereien