Fischereierlaubnisscheine erteilen - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Inhaber von Fischereirechten (Fischereiausübungsberechtigter), z.B. als Besitzer eines Gewässers, Fischerei-Erlaubnisscheine an Einzelpersonen oder Körperschaften ausstellen wollen, benötigen Sie dazu keine Genehmigung.

Der Fischereiausübungsberechtigte darf Erlaubnisse nur in solchem Umfang ausgeben, dass Nachteile für den ökologischen Gewässerzustand, insbesondere die Fischfauna, nicht zu befürchten sind.

Gemäß § 14 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) entscheidet der Fischereiausübungsberechtigte über die Ausgabe der Erlaubnisscheine.

 Gemäß § 14 Abs. 2 kann die untere Fischereibehörde die Höchstzahl der Fischereierlaubnisscheine festsetzen und die Fangerlaubnis beschränken.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
9, 51, 60

2

52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

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Aufsichtsangelegenheiten: Anzeige Ordnungswidrigkeit an Untere Fischereibehörde