Gefährliche Abfälle Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen wollen, zum Beispiel als Sammler, Beförderer, Händler und Makler, dann müssen Sie die Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit (zum Beispiel als wirtschaftliches Unternehmen, Entsorgungsfachbetrieb, EMAS-Betrieb), reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
  • Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG

Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696

  • Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
  • Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen

Herr Fischer Tel. 0361 655-2627

Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Abfall: Erarbeiten eines Entsorgungskonzeptes