Zuständigkeitsfinder
Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.
Praktizierende Tierärzte müssen den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 des Arzneimittelgesetzes anzeigen. Hierüber wird eine Apothekenbescheinigung ausgestellt. Hausapotheken unterliegen der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch bei der zuständigen Behörde vornehmen. Über die erfolgte Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wird die tierärztliche Hausapotheke überprüft.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Voraussetzungen
Sie müssen über eine Approbation als Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs verfügen.
Ferner müssen Sie über einen geeigneten Raum verfügen, in dem Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden (Betriebsraum). Dabei sind die Anforderungen an die Beschaffenheit der Betriebsräume gemäß § 3 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken einzuhalten. In den Betriebsräumen müssen ferner die Geräte vorhanden sein, die für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden. Die Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. In den Betriebsräumen müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit nach Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuchs in der jeweils aktuellen Fassung verfügbar sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.
- Mitteilung über Zeitpunkt und Anschrift der Niederlassung sowie des Tätigkeitsbereiches
- Tierärztliche Approbation
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.
Beratung: keine
Apothekenbescheinigung: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Hausapothekenkontrolle: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.3 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
- § 67 Abs. 1 und § 47 Abs. 1a Arzneimittelgesetz (AMG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 8.1)
Anträge / Formulare
Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.
Was sollte ich noch wissen?
Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.
Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Über die erfolgte Anzeige der Hausapotheke wird dem praktizierenden Tierarzt gemäß § 47 Arzneimittelgesetz erteilte "Apothekenbescheinigung" berechtigt ihn, Tierarzneimittel bei Herstellern und Großhändlern zu beziehen. Bereits im Vorfeld bei der Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke erfolgt eine Beratung durch den Amtstierarzt.
Überwachung:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die tierärztlichen Hausapotheken im Stadtgebiet auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zudem werden die Tierärzte nach Bedarf in allen rechtlichen Fragen zum Umgang mit Tierarzneimitteln beraten.
Im Rahmen der Überwachung wird auch der Erwerb, die Aufbewahrung und der Verbleib von Betäubungsmitteln überwacht.
Tierimpfstoffe sind auch Arzneimittel; ihr Einsatz unterliegt den Bestimmungen der Tierimpfstoff-Verordnung. Im Zuge der Tierarzneimittelüberwachung wird auch der ordnungsgemäße Einsatz und die Abgabe von Tierimpfstoffen kontrolliert.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Fachlich freigegeben am
24.11.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung
Adresse
99084 Erfurt