Steuerberatung zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung anmelden

Leistungsbeschreibung

Zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Anwendungsbereiches des deutschen Steuerberatungsgesetzes sind Sie berechtigt, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits beruflich niedergelassen sind. Dazu müssen Sie bereits im Niederlassungsstaat befugt geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen nach dem dortigen Recht leisten. Die Befugnis gilt sowohl für natürliche als auch Juristische Personen und Vereinigungen.

Der Umfang der Befugnis im Inland richtet sich nach dem Umfang dieser Befugnis im Niederlassungsstaat. Die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen kann vom Staat der Niederlassung aus erfolgen.

Die Aufnahme der vorübergehenden und gelegentlichen Hilfe in Steuersachen ist nur nach einer schriftlichen Meldung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer zulässig. Sobald die Meldung vollständig vorliegt, veranlasst die zuständige Stelle eine vorübergehende Eintragung der Angaben im Berufsregister.

Hinweis: Sollte weder der Beruf noch die Ausbildung zu diesem Beruf im Staat der Niederlassung reglementiert sein, dann gilt die Befugnis im Inland nur, wenn Sie den Beruf dort während der vorhergehenden 10 Jahre mindestens 1 Jahr ausgeübt haben.

Zu vorübergehender und gelegentlicher geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen  im Anwendungsbereich des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sind natürliche und Juristische Personen und Vereinigungen befugt, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten.

Die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen kann vom Staat der Niederlassung aus erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Thüringen

Steuerberaterkammer Thüringen

Adresse
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt
Telefon
0361 57692-0
Fax
0361 57692-19
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 2 zur EGA
Parkplätze
Parkplatz
links neben der Kammergeschäftsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Formulare

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Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG - (Thüringen)