Zuständigkeitsfinder
Feststellung einer Behinderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Verfahrensablauf
Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Stelle.
Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft.
Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wenn möglich, anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- wenn möglich, gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Welche Gebühren fallen an?
keine
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name | Raum | Buchstaben | Telefon-Nr. |
---|---|---|---|
Frau Möller | 005 | Sachgebietsleiterin | 0361 655-6340 |
Herr Dittmar | 004 | K | 0361 655-6345 |
Frau Grobe | 006 | R, F | 0361 655-6341 |
Frau Wiedenhöft | 007 | A, C, I, O, Q, T | 0361 655-6342 |
Herr Heitmann | 008 | Sch | 0361 655-6347 |
Frau Günther | 009 | H | 0361 655-6346 |
Frau Stockhaus | 010 | L, G | 0361 655-6343 |
Frau Beständig | 010 | L, G | 0361 655-6344 |
Frau Möller, K. | 011 | M, N | 0361 655-6368 |
Frau Großer | 012 | V, E, P | 0361 655-6369 |
Frau Löwe | 014 | B | 0361 655-6348 |
Frau Stange | 014 | W, U, X, Y | 0361 655-6349 |
Frau Hiltmann | 008 | S, D | 0361 655-6385 |
Frau Henning | 003 | St, Z, J | 0361 655-6148 |
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Besucheranschrift
99084 Erfurt