Zuständigkeitsfinder
Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
Leistungsbeschreibung
Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.
- Ausstellung von EG-Bescheinigungen
- Genehmigung von Tiergehegen
- artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
- Bearbeitung Tierbestandsregister
- Zoogenehmigungen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES), des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Naturschutz/Landschaftspflege
Besucheranschrift
99085 Erfurt