Güterkraftverkehr Erlaubnisurkunde für gewerblichen Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein.

Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz). Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates. Güterbeförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht benötigen ebenfalls einen Nachweis des Berufszugangs.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden. Die nationale Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren erteilt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, bedarf der Erlaubnis.

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

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Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr