Zuständigkeitsfinder
Elterngeld, Elterngeld Plus
Leistungsbeschreibung
Elterngeld (ab 1. Juli 2015 "Basiselterngeld") erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird an nichtselbstständig beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Das Elterngeld Plus können alle Mütter und Väter von ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Das Elterngeld Plus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten.
Entscheiden Sie sich als Elternpaar eines ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindes, zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, erhalten Sie jeweils vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Dafür müssen Sie beide in mindestens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende eines ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindes, die in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld (ab 1. Juli 2015 "Basiselterngeld") beträgt zwischen 65 und 100 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 € und 1.800 € monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend. Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das errechnete Elterngeld wird für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 € erhöht. Familien mit zwei oder mehr Kindern können - abhängig vom Alter der Kinder - einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € monatlich.
Das Elterngeld Plus (für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder) beträgt mindestens 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldes erzielen. Das Elterngeld Plus liegt grundsätzlich zwischen 150 € und 900 € monatlich.
Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
Elterngeld
An wen muss ich mich wenden?
Elterngeld und Elterngeld Plus beantragen Sie bei den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der oben genannten Leistungsbeschreibung bzw. dem Informationsblatt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular und den entsprechenden Anlagen.
- Antrag
- entsprechend dem Antrag erforderliche Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für drei Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt eingegangen ist.
Bearbeitungsdauer
Die Elterngeldstelle wird versuchen, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Den Rechtsbehelf entnehmen Sie Ihrem Bescheid über Elterngeld oder Elterngeld Plus.
Anträge / Formulare
Die Anträge erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle oder im Landesverwaltungsamt.
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 700, Tel.: 0361-57 331-5147
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verwaltung
Adresse
99085 Erfurt