Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

  • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
  • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
  • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
  • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
  • Waffenhandelserlaubnis

Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
9, 51, 60

2

52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6