Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. -
gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig.
Zusätzlich bei Beschädigung:
- Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.
Zusätzlich bei Verlust:
- den noch vorhandenen Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein)
- Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); ggf. Verlusterklärung
Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei. - Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
26.04.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:30
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6
2
9, 51, 60
52, 61, 155, 234/235
Mitarbeiter*innen
Information Bürgeramt
Telefon
0361 655-5444Zuständig für
- kreisfreie Stadt Erfurt:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
- Kfz Verwertungsnachweis erhalten
- Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Antrag stellen
- Kraftfahrzeug Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)
- Kraftfahrzeug Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug Zulassung beantragen für neue oder gebrauchte Fahrzeuge
- Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug ummelden bei Halterwechsel
- Kraftfahrzeug Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Kfz-Kennzeichen (rotes Überführungskennzeichen) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen rotes Oldtimerkennzeichen ("07" älter als 30 Jahre) Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen steuerbefreit / Zuteilung grünes Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen umtauschen in Euro-Kennzeichen (Kraftfahrzeugkennzeichen Änderung)
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- Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen