Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugkennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr bisheriges Auto-Kennzeichen in ein EU-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen wollen oder auch wenn Sie zu anderen Zwecken zusätzliche oder geänderte Kennzeichen benötigen, beantragen Sie diese in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in welcher Ihr Kfz angemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Abgasuntersuchung (entfällt, wenn die erste Abgasuntersuchung noch nicht fällig war sowie bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
10.06.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Verkehrsanbindung
Mitarbeiter*innen
Information Bürgeramt
Telefon
0361 655-5444- kreisfreie Stadt Erfurt:
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister erhalten
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kfz Verwertungsnachweis erhalten
- Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung technische Änderung melden
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen 07 (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Überführungskennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugsteuer bezahlen
- Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
- Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeuge neu oder gebraucht zulassen
- Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)
- Kraftfahrzeugzulassung - Ummeldung bei Halterwechsel
- Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen