Zuständigkeitsfinder
Städtebaufördermittel beantragen
Leistungsbeschreibung
Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden.
Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden im Rahmen der Wohnraumförderung mit einem differenzierten Förderspektrum.
Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatischen Ziele der Städtebauförderung.
Städte und Gemeinden können Fördermittel für einzelne Maßnahmen (Einzelantrag für städtebauliche Projektförderung beantragen) aber auch für große Projekte (Programmantrag für Gesamtmaßnahmen) beantragen. In dem Fall haben Kommunen die Möglichkeit, die gewonnenen Fördermittel an Vereine, Initiativen, Institutionen und Einzelpersonen weiterzugeben.
Der Stadtumbau in Thüringen wird durch Bund-Länder-Städtebauförderprogramme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt. Damit ist es möglich, außerhalb der Bund-Länder-Programme und der EU-Förderung auch bedeutsame städtebauliche Maßnahmen im Ländlichen Raum umzusetzen. Das ist wichtig, denn Thüringen ist ein ländlich geprägtes Bundesland.
Die Städtebauförderung dient vor allem
- der Beseitigung von städtebaulichen Missständen
- der Stärkung der Innenentwicklung
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke
- der Behebung sozialer Probleme
- der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders auch in dünn besiedelten ländlichen Räumen.
Verfahrensablauf
Die Gemeinden sind Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung.
Maßgebend sind die Thüringer Städtebauförderrichtlinien.
Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden EU-, Bundes- und Landesfinanzhilfen erhalten.
Thüringer Städtebauförderrichtlinien dürfen aus sachlichen und willkürlichen Gründen jederzeit geändert werden.
Gemeinsam mit den Programmbekanntmachungen umfasst sie alle Bund-Länder-Programme, landeseigene Programme, und die Förderung der Europäischen Union im Rahmen der Städtebauförderung.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung 3
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel können nur durch Städte und Gemeinden beantragt werden.
Diese können die Mittel aber an Dritte weiterreichen.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung 3
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Voraussetzungen
Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).
In landeseigenen Programmen können gegebenenfalls auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden.
Antragsberechtigt sind immer die politischen Gemeinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare Thüringer Städtebauförderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Informationen zu Antragsfristen erfahren Sie aktuell auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Bearbeitungsdauer
Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
- Weitere Informationen unter folgendem Link:
Bemerkung: Ansprechpartner, Monitoring, Wortbildmarken
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
29.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Nachhaltigkeitsmanagement
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