Zuständigkeitsfinder
Reisegewerbekarte
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
-
selbstständig in eigener Person Waren anbietet,
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Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
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Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht,
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selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,
benötigt eine Reisegewerbekarte.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
Für Veranstaltungen von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass können Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zum Feilbieten von Waren zugelassen werden.
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt über das Gewerbeamt.
Dort erfahren Sie auch im Einzelnen, für welche Tätigkeiten Sie evtl. auch keine Reisegewerbekarte benötigen bzw. welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang verboten sind.
Dort erfahren Sie auch im Einzelnen, für welche Tätigkeiten Sie evtl. auch keine Reisegewerbekarte benötigen bzw. welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang verboten sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
(zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) - nicht älter als drei Monate
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Abteilung Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) - alle 2 Jahre
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde) - alle 2 Jahre
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit fallen unterschiedliche Gebühren an.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
10,00 - 100,00 EUR
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Als Inhaber/in einer Reisegewerbekarte sind Sie verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Wenn Sie eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung (z. B. einen Verkaufswagen) benutzen, müssen Sie Ihren Namen und Vornamen oder die Firma außen sichtbar anbringen.
Die selbstständige unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart gehört zum Reisegewerbe und erfordert seitens des Geschäftsinhabers eine Reisegewerbekarte. Wenn dieser am Ort der Darbietung nicht selber tätig wird, hat er einem seiner dort anwesenden Beschäftigten eine Zweitschrift seiner Reisegewerbekarte mitzugeben.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
2
1, 3, 4, 5, 6
52, 61, 155, 234/235
9, 51, 60