Zuständigkeitsfinder
Parkausweis für Schwerbehinderte
Leistungsbeschreibung
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird. Diese Parkerleichterungen gelten seit 2009 für das ganze Bundesgebiet.
Der Antrag ist persönlich oder durch einen bestellten Betreuer einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörde
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Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lichtbild
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Kopie des Schwerbehindertenausweises
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Bescheinigung des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) für die Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Besucheranschrift
99084 Erfurt