Hundehaltung anmelden

Leistungsbeschreibung

Als Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Die Anzeige hat nach Aufnahme der Haltung unverzüglich zu erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen müssen. Das Chippen muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgt sein. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

Zudem sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

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1, 3, 4, 5, 6

9, 51, 60

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Gefahrenabwehr: Änderungsanzeige zur Hundehaltung
Gefahrenabwehr: Anzeige zur Hundehaltung