Zuständigkeitsfinder
Behindertenberatung
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.
Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.
Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.
Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.
Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
An wen muss ich mich wenden?
Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung
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99085 Erfurt
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Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9
1, 5
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Beratungsstellen
Adresse
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Telefon
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