Zuständigkeitsfinder
Begabtenförderung
Leistungsbeschreibung
Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
Die Schülerakademie bietet Leistungskurse in Mathematik (von Klasse 3-8) an. In Mathematik und Sprachen werden Nachhilfekurse durchgeführt.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
Kursgebühren entsprechend der Gebührensatzung der Schülerakademie Erfurt
Was sollte ich noch wissen?
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Volkshochschule
Besucheranschrift
Schottenstraße 7
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-2950Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Verkehrsanbindung
1, 5