Zuständigkeitsfinder
Badegewässerqualität
Leistungsbeschreibung
Während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren Experten der Gesundheitsämter im monatlichen Abstand die natürlichen Badegewässer in Thüringen. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die untersucht und bewertet werden.
Pünktlich zum Start der Badesaison im Mai finden Sie die Darstellung der aktuellen Badegewässeruntersuchungsergebnisse sowie einen Überblick über die Badegewässer in Thüringen unter folgendem Link.
Werden Beanstandungen festgestellt, leiten die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte notwendige Abhilfemaßnahmen ein.
(öffentliche Badegewässer)
Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Hygiene an Bau und Betrieb von öffentlichen Badegewässern nach § 4 Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO)
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:
- die Besichtigung der Einrichtung ist kostenfrei
- Ortsbesichtigung der Badestelle mit Beurteilung der Parameter Färbung, Mineralöle, Tenside, Phenole, Teerrückstände und schwimmende Körper, Eutrophierungstendenz je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.5.1
- die Besichtigung auf Grund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.1.6
- Prüfung einer Wasserversorgungsanlage nach § 19 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (auch Bewertung der Laborbefunde) je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.4.1
Die Kosten für die Trinkwasserproben werden durch das gewählte Labor in Rechnung gestellt.
Die Kosten für die Badegewässerproben werden durch das Amt für Soziales und Gesundheit in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sprechzeiten: Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten.
Weiterführende Informationen:
- Richtlinie 2006/7/EG zur Überwachung der Badegewässer
- Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer
- Richtlinien für den Bäderbau, Objektplanung Naturbäder
- DIN 18040-3 und DIN 18040-1
Die angegebenen weiterführenden Informationen und Links erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Für den jeweiligen Inhalt der verlinkten Seite ist der Anbieter verantwortlich.
Hygieneüberwachung in o. g. Einrichtungen:
vorzulegende Unterlagen:
- Hygieneplan, einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsplan, für den Umkleide und Sanitärbereich, Sanitätsraum
- Nachweis über den Ausschluss von Gewässerverunreinigungen (z.B. durch Abwassereinleitung)
Besichtigung/Befragung/Probenahme:
- alle Räume der Einrichtung
- hygienische Abläufe bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- Ausstattung Sanitätsraum/1. Hilfe-Raum
- Entnahme von Badegewässerproben nach festgelegtem Probennahmeplan
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Besucheranschrift
99084 Erfurt