Zuständigkeitsfinder
Forst Erstaufforstung - Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr Antrag als Grundbesitzer zur Genehmigung der Erstaufforstung wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, der oberen Landwirtschaftsbehörde, der Flurbereinigungsbehörde und bei Flächen ab fünf Hektar Größe der oberen Landesplanungsbehörde.
Die Genehmigung der Erstaufforstung kann unter Auflagen erteilt werden.
Eine Erstaufforstung bedarf keiner Genehmigung, wenn für die Fläche aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften die Aufforstung rechtsverbindlich festgelegt ist und die untere Forstbehörde am Verfahren beteiligt war.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 21 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz
4. Genehmigung der Erstaufforstung
5. Übersendung des Genehmigungsbescheides an den Antragsteller
An wen muss ich mich wenden?
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde
Voraussetzungen
- Einvernehmen der oberen Landesplanungsbehörde bei Flächen ab fünf Hektar
- Wenn kein Einvernehmen mit den zu beteiligenden Fachbehörden hergestellt werden kann, entscheidet die oberste Forstbehörde im Benehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde (§ 59 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Genehmigung der Erstaufforstung, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungskosten (in Thüringen gebührenfrei)
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Genehmigung der Erstaufforstung
- Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kündigung des Landpachtvertrages
Unterstützende Institutionen
Weitere Behörden, welche in Thüringen zusätzlich involviert sind:
untere Naturschutzbehörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -TLUBN), obere Landwirtschaftsbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum -TLLLR), obere und untere Flurbereinigungsbehörde (Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation -TLBG) und bei Flächen ab fünf Hektar Größe obere Landesplanungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt - TLVwA).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99085 Erfurt