Richtlinie Wolf-Luchs - Entschädigung

Leistungsbeschreibung

Bei einem amtlich bestätigten Wolfs- oder Luchsriss können Tierhalter einen Antrag auf Entschädigung im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf/Luchs stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Naturschutz

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar