Approbation Erteilung Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten

Leistungsbeschreibung

Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation.

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Die Approbation ist notwendig, da der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen.

Die Approbation wird Ihnen von der zuständigen Stelle erteilt, wenn Ihre tierärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft. Sie müssen noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation erfüllen.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815200
Fax
0361 57-3815720
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge