Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (unzumutbare Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit durch längere Betriebszeiten im Ausland)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bei einer weitestgehenden Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten in Ihrem Unternehmen und bedingt durch längere Betriebszeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit Ihres Unternehmens unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen gesichert werden, hat die zuständige Stelle (bei Nachweis des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz - ArbZG), auf Antrag eine Ausnahmebewilligung zu erteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Adresse
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 573831-000
Fax
0361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Kriterienkatalog zur Antragstellung nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)