Zuständigkeitsfinder
Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin"/"Beratender Ingenieur" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Leistungsbeschreibung
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" / "Beratender Ingenieur" ist in Thüringen reglementiert. Das heißt, das Führen dieser Berufsbezeichnungen ist durch gesetzliche Regelungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ThürAIKG -) an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Wenn Sie sich in Thüringen dauerhaft niederlassen und die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" / "Beratender Ingenieur" führen wollen, müssen Sie in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss beantragt werden.
Die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und damit die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" / "Beratender Ingenieur" ist für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hilfreich, stellt dafür aber keine zwingende Voraussetzung dar. Das bedeutet, Sie können auch ohne die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure eigenverantwortlich (selbständig) und unabhängig bestimmte Ingenieurleistungen erbringen. Sie dürfen dann aber nicht die geschützte Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" / "Beratender Ingenieur" führen.
Verfahrensablauf
Voraussetzung der Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure ist zunächst die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur" (siehe die Leistungsbeschreibung "Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur", ausländische Qualifikation, Niederlassung"). Darüber hinaus müssen Sie grundsätzlich nach dem Erwerb dieser Berechtigung eine mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in den wesentlichen Berufsaufgaben der Fachrichtung Ingenieurwesen ausgeübt haben (Berufspraxis). Die Eintragung setzt zudem voraus, dass die Berufsaufgaben eigenverantwortlich (selbständig) und unabhängig wahrgenommen werden und zuvor eine Berufshaftpflichtversicherung, die bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen muss, abgeschlossen wurde.
Eintragungsverfahren können auch über die technischen Systeme des einheitlichen Ansprechpartners abgewickelt werden:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an:
Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 228730
Fax: (0361) 22873-50
E-Mail: info@ikth.de
www.ikth.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:
- Nachweis der Hauptwohnung, der beruflichen Niederlassung oder des Ortes der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur" führen zu dürfen
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- ggf. weitere Unterlagen
Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind
Welche Gebühren fallen an?
Mindestens 75 EUR bis maximal EUR 600,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure entscheidet die Ingenieurkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Rechtsbehelf
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Ingenieurkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Anträge / Formulare
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Unterstützende Institutionen
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: +49 30 1815-1111
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
13.03.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Thüringen
Adresse
99096 Erfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*
Di 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*
Mi 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*
Do 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*
Fr 08:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr*
*ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkhaus Am Stadion
Gebühren: ja