Zuständigkeitsfinder
Imkerei (Bienenhaltung) - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse hat der Freistaat Thüringen ein Dreijahresprogramm für die Imkerei aufgestellt. Die Förderung dient der Stabilisierung und Verbesserung der Bienenwirtschaft, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit, die Vermarktung, die Qualität des Honigs und die Bienenzucht verbessert werden sollen.
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Außenstelle Stadtroda
Referat 52
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Tel.: +49 (361) 574062-436
Fax: +49 (361) 574013099
Voraussetzungen
Volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1368 der Kommission
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse vom 16.10.2019
- Delegierte VO(EU) 2015/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Beihilfe im Bienenzuchtsektor
Anträge / Formulare
- Antrag für die Förderperiode 2020/2021
- Anlage zu Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Informationsblatt für die Förderperiode 2020/2021 zur Durchführung des Förderverfahrens auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse im Freistaat Thüringen
Was sollte ich noch wissen?
Es wird ausschließlich die Neuanschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gefördert.
Nachwuchsimker die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen und einen Abschluss eines anerkannten Anfängerlehrgangs für Imker nachweisen können, werden vorrangig gefördert.
Die Förderung erfolgt als Nettoförderung. Die beantragten förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 500 Euro betragen. Die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben je Antrag sind auf 4.000 Euro begrenzt.
Unterstützende Institutionen
Landesverband Thüringer Imker e.V. Ilmstr. 3
D-99425 Weimar
Tel.: 03643-4920401/402
Fax: 03643-4920403
e-Mail: lvthi@t-online.de
Internet: www.lvthi.de
Fachlich freigegeben durch
TLLLR
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und Projektbezogene Zahlungen
Adresse
99610 Sömmerda