Zuständigkeitsfinder
KULAP 2014 - Förderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.
KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand bzw. die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.
Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:
- Artenreiche Fruchtfolge A1
- Betrieblicher Erosionsschutz A3
- Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
- Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
- Rotmilanschutz A6
Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:
- Artenreiches Grünland G1
- Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
- Offenlanderhaltung G6
- Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7
Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen
Ökologischer Landbau Ö
- Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2
Höhe der beantragten Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Weitere Informationen finden Sie hier
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Zuständige Stelle
Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.
Zu Anträgen für bestimmte Naturschutzmaßnahmen ist zwischen Antragsteller und der für die jeweilige Fläche örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vor der Antragstellung ein Abstimmungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen für jede Fläche ein Leistungsprotokoll erstellt wird.
Für die Gewährung von KULAP2014 sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Antragsunterlagen entnehmen Sie der Antragsstellungssoftware VERA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag ist bis 15.05. des jeweiligen Jahres zu stellen. Die Bewilligung der beantragten Maßnahme/n erfolgt im Herbst des gleichen Jahres für 5 Jahre, vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes. Abweichend davon ist auf Grund der fortgeschrittenen aktuellen Förderperiode eine Antragstellung mit einem Verpflichtungszeitraum für ein Jahr möglich. Welche Maßnahmen mit einem einjährigen Verpflichtungszeitraum beantragt werden können entnehmen Sie dem Antrag auf Bewilligung und Anschlussförderung.
Das Jahr nach der Antragstellung ist der Verpflichtungszeitraum. Die Zahlung erfolgt im Jahr nach der Verpflichtung bis 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.
Rechtsgrundlage
KULAP2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Sömmerda
Adresse
99610 Sömmerda
Bemerkung: Zweigstelle Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
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Adresse
07407 Rudolstadt