Zuständigkeitsfinder
Führungszeugnis - Erteilung im Onlineverfahren
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
- persönliche Vorsprache notwendig
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen unter den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
- ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird
Welche Gebühren fallen an?
13,00 EUR
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N
- Behördenführungszeugnis, Belegart O (1)
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (2)
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE (1/2)
(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.
(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Weitere Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesamt für Justiz
Adresse
53113 Bonn, Stadt