Zuständigkeitsfinder
Mietspiegel erheben
Leistungsbeschreibung
In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
- Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete
An wen muss ich mich wenden?
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.
Fachlich freigegeben durch
TMIL
Fachlich freigegeben am
01.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung
Besucheranschrift
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
1, 5