Zuständigkeitsfinder
Handwerksrolle: Ausübungsberechtigung gemäß § 7b Handwerksordnung (HwO)
Leistungsbeschreibung
Liegt eine Meisterprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung für das betreffende Handwerk nicht vor, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausübungsberechtigung gemäß § 7b der Handwerksordnung bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen.
Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke setzt voraus, dass
- eine abgeschlossene Gesellenprüfung in dem beantragten oder verwandtem Handwerk (bzw. anerkannten Ausbildungsberuf) vorliegt und
- eine mindestens sechsjährige Gesellentätigkeit einschließlich einer mindestens vierjährigen leitenden Funktion im beantragten Handwerk oder einem hiermit verwandten Handwerk nachgewiesen wurde.
An wen muss ich mich wenden?
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7b Handwerksordnung
- Merkblatt § 7b Handwerksordnung
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)
Was sollte ich noch wissen?
Eine Ausübungsberechtigung berechtigt nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.
Nachdem Sie die Ausübungsberechtigung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
Bemerkungen
Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Handwerkskammer Erfurt - Handwerksrolle
Adresse
99084 Erfurt
Telefon
+49 361 6707-2211Bemerkung: Zuständigkeit: kreisfreie Stadt Erfurt, kreisfreie Stadt Weimar, Landkreis Gotha
Telefon
+49 361 6707-2210Bemerkung: Zuständigkeit: Eichsfeldkreis, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kreis Nordhausen
Telefon
+49 361 6707-2212Bemerkung: Zuständigkeit: Ilmkreis, Kreis Sömmerda, Kreis Weimarer Land