Gaststättenbetrieb, Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579

Formulare

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Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)