Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Eignungsfeststellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein oder einer Eignungsfeststellung bedürfen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Umweltamt

Adresse
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-661
Fax
03628 738-664