Waffenschein - Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für "kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579
DE-Mail
oga@ilm-kreis.de-mail.de

Mitarbeiter*innen

Frau S. Kroker

Formulare

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Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG - (Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)