Waffenbesitzkarte als Sachverständige oder Sachverständiger Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Waffen- oder Munitionssachverständige, die für Ihre Tätigkeit Schusswaffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Als Gründe für den Erwerb von Schusswaffen und Munition sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)