Anerkennung als Pflegeassistentin beziehungsweise Pflegehelferin oder Pflegeassistent beziehungsweise Pflegehelfer mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Abschluss als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen.

Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Die zuständige Stelle führt dann eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.

Die Tätigkeit als Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in" berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses