Versicherungsmakler - Erlaubnis und Register

Leistungsbeschreibung

Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen können.

Versicherungsmakler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dieses wird von den IHKs geführt und ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr