Güterkraft- und Personenverkehr: Berufskraftfahrerqualifikation - Grundqualifikation/ Beschleunigte Grundqualifikation

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Prüfungen für den Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne bzw. den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt.

  • Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne:

Die erste Möglichkeit ist, eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs abzulegen, die so genannte "Grundqualifikation im engeren Sinne". Sie umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten sowie eine praktische Prüfung von 210 Minuten. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:

Es ist außerdem möglich, einen Vorbereitungskurs bei einer hierfür anerkannten Ausbildungsstätte zu besuchen und daran anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation abzulegen. Der Vorbereitungskurs umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur Prüfung bei der IHK anmelden können. Diese dauert 90 Minuten und muss schriftlich abgelegt werden. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen. Die anerkannten Ausbildungsstätten für den Besuch des Vorbereitungskurses erfahren Sie von der Fahrerlaubnisbehörde und der Industrie- und Handelskammer.

  • Erwerb der Grundqualifikation durch Abschluss einer Berufsausbildung:

Eine weitere Möglichkeit ist die (dreijährige) Berufsausbildung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" zu absolvieren, in der die Grundqualifikation bereits enthalten ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

Formulare

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Merkblatt zur Berufskraftfahrerqualifikation