Unschädlichkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag kann durch ein Unschädlichkeitszeugnis u. a. festgestellt werden, dass ein Grundstück frei von den Belastungen veräußert werden kann, ohne dass die Rechtsänderung für die Berechtigten schädlich ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass ein Nachteil nicht zu befürchten ist und der Grundstücksteil im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringerem Wert und Umfang ist. Dabei ersetzt das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten. Das Unschädlichkeitszeugnis ist dem Grundstückseigentümer und den betroffenen dinglich Berechtigten bekannt zu machen. An diese erfolgt ebenfalls eine Mitteilung über die Unanfechtbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisses.

Weitere Informationen (u. a. Downloads zur Thematik) sind unter nachfolgenden Link zu finden:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Saalfeld

Adresse
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Linie 545, 546, 547, 554, 944
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Besucherparkplatz (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14)
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Öffentliche Parkplätze in der Sonneberger Straße
Gebühren: unbekannt

Parkplatz
Besucherparkplatz (Albrecht-Dürer-Str.)
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Bemerkung:

Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf dem Innenhof (Anfahrt über Sonneberger Str., Höhe Haus-Nr. 14). Bitte beachten Sie, dass lediglich die Auskunft und das Behinderten-WC rollstuhlgerecht erreichbar sind.