Schulen in freier Trägerschaft

Leistungsbeschreibung

Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Sie werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. 

  • Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote wie öffentliche Schulen (z.B. private Grundschulen, private Gymnasien) und ersetzen damit öffentliche Bildungsangebote durch private.
  • Ergänzungsschulen sind alle Schulen in freier Trägerschaft die nicht Ersatzschulen sind. Sie haben ein Unterrichtsangebot, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge.

Ersatzschulen:

Ersatzschulen sowie neue Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen müssen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt werden. Die Schulträger erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Finanzhilfe zu den Kosten der Lehrkräfte und des Schulaufwands sowie zu Baumaßnahmen. Die Schulaufsicht, die auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen beschränkt ist, liegt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Ergänzungsschulen:

Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anzuzeigen. Die von Ergänzungsschulen entwickelten und durchgeführten Bildungsgänge liegen hauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung. Daneben bestehen aber auch Ergänzungsschulen, die auf ausländische Bildungsabschlüsse vorbereiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Leitmarke des Freistaats Thüringen mit Absenderfahne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon
+49 361 57341-1100
Fax
+49 361 573411690
Parkplätze
Parkplatz
Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Parkplatz
P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Beschreibung

Oberste Thüringer Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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