Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 beantragen

Leistungsbeschreibung

Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Begleiter muss Inhaber eines Führerscheins (fünf Jahre im Besitz) und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben und muss als Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird nach bestandener Führerscheinprüfung die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die nur im Inland gültig ist und als Nachweis des Führerscheins gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein PKW nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson geführt werden. Anschließend wird der Führerschein zugesandt oder ausgehändigt.

Für begleitetes Fahren ab 17 muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Verkehrsamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-800
Fax
03628 738-830

Mitarbeiter*innen

Frau R. Heinz
Adresse
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-820
Position
Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raum
101
Zuständig für
Frau C. Nilius
Adresse
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-825
Position
Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raum
101
Zuständig für
Frau A. Ruhe
Adresse
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-821
Position
Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raum
202
Zuständig für
Frau N. Warkentin
Adresse
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-822
Position
Sachgebietsleiterin Führerscheinwesen
Raum
201
Zuständig für

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre in Thüringen - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (Anlage 1)
Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre - Begleitperson - (Anlage 2)
Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung" zum "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" (Anlage 4)
Begleitetes Fahren ab 17, Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE
Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en)