Wohnberechtigungsschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie zunächst einen Wohnberechtigungsschein.

Dieser berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialwohnung, allerdings wird mit dem Wohnberechtigungsschein keine Wohnung zugewiesen. 

Eine Sozialwohnung ist eine Wohnung, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurde (beim Neubau bzw. bei deren Modernisierung).

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Bei der anschließenden Antragsbearbeitung werden Ihre Angaben geprüft. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Voraussetzungen können Sie in § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz nachlesen.

Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern Sie innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung anmieten können, müssen Sie erneut einen Wohnberechtigungsschein beantragen. 

Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine.

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, legen Sie diesen bitte dem jeweiligen Vermieter spätestens bei dem Abschluss des Mietvertrags vor.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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    Zuständige Stelle

    Amt für IT und Organisation

    Adresse
    Ritterstraße 14
    99310 Arnstadt, Stadt
    Telefon
    03628 738-200
    Fax
    03628 738-239

    Mitarbeiter*innen

    Herr O. Kreyßler
    Adresse
    Kassler Straße 4
    99310 Arnstadt, Stadt
    Telefon
    03628 738-210
    Position
    Sachgebietsleiter Wohnbauförderung
    Raum
    108
    Zuständig für
    Frau G. Ludwig
    Adresse
    Kassler Straße 4
    99310 Arnstadt, Stadt
    Telefon
    03628 738-211
    Position
    Sachbearbeiterin Wohnbauförderung
    Raum
    108
    Zuständig für

    Formulare

    Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
    Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) gem. § 19 ThürWoFG - (Thüringen)
    Formblatt ThürBau III a: Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r)
    Formblatt ThürBau III b: Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)
    Formblatt ThürBau III b: Erläuterungen zur Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)