Wohnsitz ummelden

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Stadtilm - Einwohnermeldeamt

Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Telefon
03629 668833
Telefon
03629 668834
Fax
03629 668842
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung