Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Stadtilm - Standesamt

Adresse
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Telefon
03629 668834
Fax
03629 668842
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung

Bankverbindung

Empfänger: Stadtverwaltung Stadtilm
Bank: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE55840510101820000024

Hinweise zum Verwendungszweck:
0500.1000

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)