Schwarzarbeit

Leistungsbeschreibung

Was ist Schwarzarbeit?
Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der

  • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
  • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
  • Leistungen missbraucht,
  • Steuern hinterzieht oder
  • diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579

Mitarbeiter*innen

Frau M. Völker
Adresse
Amtssitz: Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-555
Position
Sachgebietsleiterin Gewerbebehörde
Raum
2.02
Zuständig für