Zuständigkeitsfinder
Betriebskostenbeteiligung Hort festsetzen
Leistungsbeschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Staatliche Grundschule Stadtilm
Adresse
Schulstraße 4a
99326 Stadtilm
99326 Stadtilm
Weitere Stellen
Personalamt
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Schulverwaltungsamt
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
99518 Bad Sulza
