Grundschule Aufnahme

Leistungsbeschreibung

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Anmeldung:

Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Staatliche Grundschule Stadtilm

Adresse
Schulstraße 4a
99326 Stadtilm
Telefon
03629 812915
Fax
03629 812914

Formulare

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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule

Weitere Stellen

Staatliches Schulamt Westthüringen
Adresse
Justus-Perthes-Straße 2a
99867 Gotha
Telefon
0361 573415-100
Fax
0361 573415-101
Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
Telefon
036464 70213
Fax
036464 70241