Zuständigkeitsfinder
Geburtsurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist: 110 JahreDie Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Stadtilm - Standesamt
Adresse
99326 Stadtilm
Öffnungszeiten
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bankverbindung
Empfänger: Stadtverwaltung Stadtilm
Bank: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE55840510101820000024
Hinweise zum Verwendungszweck:
0500.1000
Mitarbeiter*innen
Herr Frank Hofmann
Telefon
03629 6688-21Position
Abteilung
Raum
- Stadtilm:
- Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
- Dokumente beglaubigen lassen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehescheidung
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Geburt anzeigen
- Geburt: Anonym
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Frau Annette Lenhardt
Adresse
99326 Stadtilm
Position
Abteilung
- Stadtilm:
- Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland
- Dokumente beglaubigen lassen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehescheidung
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Geburt anzeigen
- Geburt: Anonym
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen