Einbürgerung Verleihung

Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579

Mitarbeiter*innen

Frau A. Ludwig
Adresse
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-571
Position
Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeits- & Personenstandswesen
Raum
27
Zuständig für

Formulare

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Antrag auf Einbürgerung